Die Schlüssel für das Appartement erhalten Sie am Anreisetag ab 14:00 Uhr in unserem Hause in der Strandstraße 22, 25980 Westerland/Sylt. Sämtliche Schlüssel sind am Ende der Mietzeit an uns zurückzugeben. Werden nicht alle Schlüssel zurückgegeben, drohen Ihnen erhebliche Schadensersatzansprüche, etwa wegen des erforderlichen Einbaus neuer Türschlösser
Die Schlüssel für das Mietobjekt sind am letzten Tag der Mietzeit bis spätestens 10:00 Uhr in unserem Hause in der Strandstraße 22 (Westerland /Sylt) abzugeben. Diesen Termin wollen Sie bitte unbedingt einhalten, da gegebenenfalls noch am selben Tage neue Gäste das Appartement beziehen werden und wir zuvor eine gründliche Reinigung durchführen lassen müssen. Für den Fall einer verspäteten Schlüsselübergabe muss der Eigentümer sich die Geltendmachung einer zusätzlichen Tagesmiete und etwaige Schadensersatzansprüche wegen der verspäteten Überlassung des Appartements an die nachfolgenden Feriengäste vorbehalten. Das Appartement ist von Ihnen in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein, Kühlschrank abgestellt und Kühlschranktür geöffnet, Geschirr abgespült, Mülleimer entleert, sämtliche Türen und Fernster geschlossen & Heizung auf "1" gestellt. Werden diese Vorhaben nicht eingehalten, behalten wir uns vor zusätzliche Reinigungskosten geltend zu machen.
Die Aufnahme zusätzlicher Personen ist uns unverzüglich anzuzeigen und mit einem zusätzlichen Mietzins pro Person und Nacht in Höhe von 10,00 € zu vergüten. Im Übrigen darf das Appartement nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen werden. Es dürfen keine Haustiere in das Appartement aufgenommen werden, es sei denn, auf der Vorderseite ist etwas anderes ausgewiesen. Wir bitten Sie dringend, sich an diese Vorgaben zu halten, da manchen Appartements an Allergiker vermietet werden, denen wir ausdrücklich zugesichert haben, dass sich hierin keine Haustiere aufgehalten haben. Im Falle der Zuwiderhandlung drohen uns und Ihnen erhebliche Schadensersatzansprüche.
Die im Appartement oder im Haus ausgehängte Hausordnung ist Bestandteil dieses Mietvertrages.
Der Mieter ist verpflichtet, das Appartement und das Inventar pfleglich zu behandeln. Bitte zeigen Sie uns etwaige Beschädigungen oder sonstiges Mängel des Mietobjekts und des Inventars, einschließlich Reinigungszustandes, unverzüglich an, damit wir Abhilfe schaffen können. Anderenfalls gehen wir davon aus, dass Sie das Mietobjekt zu Ihrer vollen Zufriedenheit vorgefunden haben.
Die Kurabgabe ist nicht im Mietpreis enthalten. Bei Ihrer Anreise liegen die Kurkarten dann für Sie in unserem Büro bereit
Der Vermieter des Parkplatzes bzw. der Garage haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen. Der vorstehende Satz gilt entsprechend für Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Eine weitergehende Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen.
Die Endreinigung wird vom Vermieter vorgenommen. Von dieser Endreinigung wird jedoch die Beseitigung außergewöhnlicher Verschmutzungen nicht umfasst; für derartige Fälle müssen wir uns die Geltendmachung zusätzlicher Reinigungskosten vorbehalten. Bei Appartementwechsel an Sonn-und Feiertagen berechnen wir Ihnen 20,00 € Aufschlag für die Endreinigung.
Bei Verlust des/der Appartement-Schlüssel werden dem Mieter die Kosten in Rechnung gestellt.
Möwengeschrei in den Sommermonaten sowie Geheul vom Wind (Sturm) sind kein Minderungsgrund des Mietpreises
Wichtige Hinweise:
Von der Verpflichtung zur Entrichtung des Mietzinses werden Sie nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass Sie durch einen in Ihrer Person liegenden Grund, zum Beispiel Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, das Mietobjekt nicht nutzen können. Wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (nach ständiger Rechtsprechung des Amtsgerichtes Niebüll 20% des Mietzinses) sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung anrechnen lassen. Sie müssen also nach dem Gesetz gegebenenfalls 80% des Mietzinses zahlen, obwohl Sie das Mietobjekt nicht nutzen können.
Wir empfehlen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Eine Reiserücktrittsversicherung können Sie auch über unser Haus abschließen.
Nebenabreden sollen aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden.
Kosten, die aus dem Zahlungsverkehr mit ausländischen Banken entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zur Vermeidung einer langen Buchungssperre für das Mietobjekt den Rücktritt von diesem Vertrag für den Fall vorbehalten müssen, dass die Anzahlung nicht innerhalb der vorstehenden Frist bei uns gutgeschrieben ist.
An dieses Angebot halten wir uns bis zu 10 Tage, gerechnet ab dem Datum dieses Angebotes, gebunden. Sollte uns Ihre schriftliche Annahmeerklärung bis dahin nicht vorliegen, wird das Angebot erlöschen, also kein Vertrag zustande kommen.